Leistungen
Das Potential einer gesunden Ernährung, sowohl im präventiven als auch im therapeutischen Sinne, ist groß.
Die Praxis zeigt, dass schon kleine Anpassungen häufig eine deutlich spürbare positive Wirkung erzielen und dabei ist der Erfolg nicht an die Radikalität der Maßnahmen geknüpft.
Präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
Meine Schwerpunkte
Ernährungstherapie nach § 43 SGB.
Meine Schwerpunkte
- Adipositas und Begleiterkrankungen: Fettleber | Bluthochdruck | Hypercholisterinämie | Hyperurikämie (Gicht)
- Untergewicht
- Bariatrische OP: Vor- und Nachbereitung
- Magen-Darm-Erkrankungen: Chronische Gastritis | GERD (Gastroösophagale Refluxkrankheit) | Reizdarm | Verstopfungen | wiederkehrende Durchfälle |
- Unverträglichkeiten und Allergien: Fruktosemalabsorption, Lactoseintoleranz, Sorbitolintoleranz
Für Bereiche darüber hinaus, sprechen Sie mich gerne an. Welche Diagnosen eine bezuschusste Ernährungstherapie ermöglichen sehen Sie weiter unten.
Ernährungstherapie nach § 43 SGB
Krankheitsverläufe positiv beeinflussen
Die Ernährungstherapie wird ärztlich verordnet. Sie richtet sich an Menschen mit einer Erkrankung, deren Verlauf durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden kann.
Bei vielen Indikationen sollten Ärzte ernährungstherapeutische Maßnahmen als zusätzliche Therapieoption in Betracht ziehen.
Folgende Diagnosestellung ermöglichen eine therapeutische Ernährungsberatung mit entsprechender Kostenbezuschussung der Krankenkasse.
- Mangelernährung, Fehlernährung
- Übergewicht, Adipositas, Insulinresistenz, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen, Gicht, Osteoporose, Rheuma
- Fettleber, Divertikulose, Reflux, Reizdarmsyndrom, chronische Obstipation, chronische Diarrhoe, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Zöliakie
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Intoleranzen, Allergien
- Bluthochdruck, Herzinsuffizienz, koronare Herzerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- nach chirurgischen Eingriffen wie zum Beispiel einer Tumorentfernung an Speiseröhre, Magen oder Darm
- vor / nach einer bariatrischen Operation
Präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
Präventive Maßnahmen richten sich an Gesunde. Häufig sind das Beratungseinheiten für Interessierte, die sich körperlich und mental langfristig aufstellen wollen und das Potential der Ernährung für mehr Leistungsfähigkeit, Energie und zur Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen nutzen wollen. Präventive Maßnahmen werden von den Krankenkassen bezuschusst, vorausgesetzt der Ernährungsberater ist bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert. Wie hoch die Bezuschussung Ihrer Krankenkasse ist können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Ich verfüge über die Anbieterqualifikation der Zentralen Prüfstelle für Prävention.