Praxis für Ernährungstherapie

Pia Dreier (oec. troph.)



Diese Kosten übernehmen Ihre Krankenkasse

Es bleibt die Frage, ob die anfallenden Kosten für eine medizinische Ernährungsberatung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und wie sich der zu zahlende Eigenanteil zusammensetzt.

Je nach Krankenkasse fällt der Erstattungsbetrag unterschiedlich aus.  Auch die  Zuschüsse für präventive Beratungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

Es ist daher nicht einfach, den Überblick über die Kosten und Erstattungsmöglichkeiten zu behalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bis zu welcher Höhe eine professionelle Ernährungsberatung abgedeckt wird. Gerne unterstütze ich Sie dabei, nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir prüfen zusammen welche Bezuschussungen wir beantragen können.

Übersicht der Kostenübernahme gesetzlicher Krankenversicherungen

  • 30 bis 100 % der Kosten werden von der jeweiligen GKV für eine zertifizierte Ernährungsberatung bezuschusst.
  • Bis zu 100 % der Kosten können bei Personen unter 18 Jahren bzw. bei Personen, die von einer Zuzahlung befreit sind, übernommen werden. Allerdings nur bis zum Maximalbetrag der Krankenversicherung.
  • 80 bis 85 % der Kosten werden in den meisten Fällen bei Personen über 18 Jahren übernommen, bis zum festgesetzten Maximalbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Kosten, die über den Maximalbetrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen oder von den Richtlinien der Versicherung ausgeschlossen sind, muss der Patient als Eigenanteil selbst übernehmen.

Ich empfehle Ihnen: Reichen Sie vor Ihrer ersten Sitzung bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag ein, sowie eine Notwendigkeitsbescheinigung. Generell sind die Gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Es handelt sich um eine sogenannte "Kann-Leistung". Erfahrungen zeigen aber, dass in der Regel eine Bezuschussung bewilligt wird.

So beantragen Sie die Kostenbezuschussung bei therapeutischen Leistungen

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Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen und ausdrucken. Hier

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Lassen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin diese Bescheinigung ausfüllen.

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Machen Sie sich eine Kopie von der ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung. Bringen Sie die Kopie gerne zur Erstberatung mit.

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Nehmen Sie gerne mit Ihrer Krankenversicherung Kontakt auf.

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Nach dem Infogespräch schicke Ich Ihnen einen Kostenvoranschlag vor Inanspruchnahme der Maßnahme für Krankenversicherungen zu.

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Reichen Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung sowie den Kostenvoranschlag im Original bei Ihrer Krankenkasse ein. Die dortigen Sachbearbeiter informieren Sie über die Modalitäten der Beratung/Therapie und die Höhe des Zuschusses.

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Danach vereinbaren wir die Termine für die Beratungseinheiten zur Durchführung der verordneten Maßnahmen.

Ich unterstütze Sie gerne in einem unverbindlichen Infogespräch. Gemeinsam halten wir fest ob es sich um eine präventive oder therapeutische Leistung handelt und stellen die nötigen Unterlagen für eine erfolgreiche Beantragung zusammen.

Notwendigkeitsbescheinigung als PDF

 

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