Praxis für Ernährungstherapie
Pia Dreier


Was kostet eine Ernährungsberatung?
Die Kosten für meine Beratungsleistungen sind angelehnt an die Honorarempfehlungen des Berufsverbands Oecotrophologie e.V.
Die Beratungseinheiten können sowohl vor Ort als auch online wahrgenommen werden. Mit Ausnahme des zertifizierten Präventionskurs "Der Weg zum Übergewicht", dieser ist nur in Präsenz möglich.

In der Regel werden bei therapeutischen Maßnahmen bis zu 80 % der Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Liegt eine ärztliche Überweisung vor (Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung) ist die Beratungsleistung nach §4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerbefreit.
Abrechnung der Ernährungsberatung
Die Abrechnung der Ernährungsberatung erfolgt immer zwischen Ihnen und mir. Am Ende unserer Termine erhalten Sie eine Rechnung, die Sie zahlen. Nach erfolgter Zahlung reichen Sie die Rechnung mit dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten im Anschluss den Anteil der Kostenübernahme von Ihrer Kasse. Wenn Sie wünschen, kann die Abrechnung des Kassenanteils auch direkt von mir an die Krankenkasse erfolgen. Sie erhalten dann lediglich eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.

Die Maximalbeträge und Zuschüsse varriieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Ich empfehle Ihnen sich vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Für die erfolgreiche Beantragung einer Kostenbezuschussung sende ich Ihnen gerne alle nötigen Formulare zu.

Diese Kosten übernehmen Ihre Krankenkasse

Es bleibt die Frage, ob die anfallenden Kosten für eine medizinische Ernährungsberatung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und wie sich der zu zahlende Eigenanteil zusammensetzt.

Je nach Krankenkasse fällt der Erstattungsbetrag unterschiedlich aus.  Auch die  Zuschüsse für präventive Beratungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

Es ist daher nicht einfach, den Überblick über die Kosten und Erstattungsmöglichkeiten zu behalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bis zu welcher Höhe eine professionelle Ernährungsberatung abgedeckt wird. Gerne unterstütze ich Sie dabei, nehmen Sie Kontakt mit mir auf und wir prüfen zusammen welche Bezuschussungen wir beantragen können.

Übersicht der Kostenübernahme gesetzlicher Krankenversicherungen

  • 30 bis 100 % der Kosten werden von der jeweiligen GKV für eine zertifizierte Ernährungsberatung bezuschusst.
  • Bis zu 100 % der Kosten können bei Personen unter 18 Jahren bzw. bei Personen, die von einer Zuzahlung befreit sind, übernommen werden. Allerdings nur bis zum Maximalbetrag der Krankenversicherung.
  • 80 bis 85 % der Kosten werden in den meisten Fällen bei Personen über 18 Jahren übernommen, bis zum festgesetzten Maximalbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Kosten, die über den Maximalbetrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen oder von den Richtlinien der Versicherung ausgeschlossen sind, muss der Patient als Eigenanteil selbst übernehmen.

Ich empfehle Ihnen: Reichen Sie vor Ihrer ersten Sitzung bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenvoranschlag ein, sowie eine Notwendigkeitsbescheinigung. Generell sind die Gesetzlichen Krankenkassen nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Es handelt sich um eine sogenannte "Kann-Leistung". Erfahrungen zeigen aber, dass in der Regel eine Bezuschussung bewilligt wird.

So beantragen Sie die Kostenbezuschussung bei therapeutischen Leistungen

1

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen und ausdrucken. Hier

2

Lassen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin diese Bescheinigung ausfüllen.

3

Machen Sie sich eine Kopie von der ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung. Bringen Sie die Kopie zur Erstberatung mit.

4

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf.

5

Nach dem Infogespräch schicke Ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zu.

6

Reichen Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung sowie den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Die dortigen Sachbearbeiter informieren Sie über die Modalitäten der Beratung/Therapie und die Höhe des Zuschusses.

7

Danach vereinbaren wir die Termine für die Beratungseinheiten zur Durchführung der verordneten Maßnahmen.

Ich unterstütze Sie gerne in einem unverbindlichen Infogespräch. Gemeinsam halten wir fest ob es sich um eine präventive oder therapeutische Leistung handelt und stellen die nötigen Unterlagen für eine erfolgreiche Beantragung zusammen.

Notwendigkeitsbescheinigung als PDF

 

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